Gewinn

Gewinn

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Ge|winn [gə'vɪn], der; -[e]s, -e:
1. Ertrag, der mehr erzielt worden ist als die Menge dessen, was ursprünglich vorhanden gewesen ist /Ggs. Verlust/: das Unternehmen arbeitet mit Gewinn; es wurde ein Gewinn von 5 % erzielt; viele schlagen Gewinn aus dieser Entwicklung.
Syn.: Plus, Profit, Rendite, Überschuss.
Zus.: Börsengewinn, Bruttogewinn, Millionengewinn, Nettogewinn, Reingewinn.
2.
a) Los, das gewinnt:
jedes Los ist ein Gewinn.
Syn.: Treffer.
Zus.: Höchstgewinn, Millionengewinn.
b) etwas, was als Preis für etwas ausgesetzt worden ist:
als Gewinn winkt eine Reise in die USA.

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Ge|wịnn 〈m. 1
1. Erwerbung, das Erwerben, Gewinnen, Nutzen, Erträge, Ausbeute, Vorteil
2. 〈Kaufmannsspr.〉 Überschuss des Ertrags über die Herstellungskosten
3. Treffer, Preis (Lotterie\Gewinn)
● (keinen) \Gewinn abwerfen, bringen, einbringen, erzielen; den \Gewinn berechnen, schätzen, überschlagen; (großen) \Gewinn bringen; den \Gewinn einheimsen, einstreichen 〈umg.〉; ich habe dabei, davon keinen \Gewinn; aus etwas seinen \Gewinn schlagen, ziehen; er sucht bei allem seinen \Gewinn ● \Gewinn bringend = gewinnbringend ● diese Bekanntschaft war kein \Gewinn für uns; ein \Gewinn in der Lotterie, im Toto, im Zahlenlotto; ich habe dieses Buch mit großem \Gewinn gelesen; er konnte sein Haus mit \Gewinn verkaufen; \Gewinn und Verlust

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Ge|wịnn , der; -[e]s, -e [mhd. gewin, ahd. giwin = Erlangtes, Vorteil, zu gewinnen]:
1. materieller Nutzen, Ertrag [eines Unternehmens]; Überschuss über den Kostenaufwand:
ein beachtlicher, bescheidener G.;
einen G. von fünf Prozent erzielen;
aus etw. G. schlagen, ziehen;
-e abschöpfen;
etw. bringt G. ein;
eine sicheren G. bringende Investition;
etw. mit G. verkaufen.
2.
a) Geld od. Sachwert, der als Preis bei einem Spiel o. Ä. gewonnen werden kann:
die -e einer Tombola;
-e ausschütten, auszahlen;
seinen G. bei der Lottostelle abholen;
b) Los, das gewinnt:
jedes dritte Los ist ein G.
3. <o. Pl.> praktischer Nutzen od. innere Bereicherung, die aus einer Tätigkeit od. dem Gebrauch von etw. kommt:
einen G. von etw. haben;
ein Buch mit [großem] G. lesen.
4. <o. Pl.> das Gewinnen (1, 2 a).

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Gewinn,
 
1) allgemein: praktischer oder materieller Nutzen; Bereicherung. - Gegensatz: Verlust.
 
 2) Betriebswirtschaftslehre: der Betrag, um den die gesamte Wertentstehung einer Periode den gesamten Werteverzehr der gleichen Periode übersteigt (positiver Erfolg, Unternehmensgewinn, Unternehmergewinn). Der Totalgewinn eines Unternehmens ergibt sich als positive Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben während seiner gesamten Lebensdauer. Der aus praktischen Erfordernissen für kürzere Zeitabschnitte (z. B. Jahr, Monat) ermittelte Periodengewinn ist von der jeweils vertretenen Kapitalerhaltungskonzeption abhängig: Nach den Substanzerhaltungstheorien ist nur das Gewinn, was über die Erhaltung der mengen- oder leistungsmäßigen Ausstattung eines Unternehmens hinaus erwirtschaftet wird. Nach der Theorie des ökonomischen Gewinns liegt ein Gewinn erst vor, wenn zum Ende der Periode der Ertragswert eines Unternehmens größer ist als der zu Beginn der Periode.
 
 
In der Geschäftsbuchführung (Buchführung), die dem Prinzip der nominellen Kapitalerhaltung (Nominalwertprinzip) folgt, wird der Periodengewinn (pagatorischer Gewinn, Buchgewinn) unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zweifach ermittelt: in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Saldo sowohl des leistungsbedingten (d. h. des aus der primären Geschäftstätigkeit erwachsenden) als auch des nicht leistungsbedingten (neutralen) Ertrags und Aufwands (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag), in der Bilanz als Differenz des Eigenkapitals am Beginn und Ende der Periode, abzüglich der Eigenkapitaleinlagen und zuzüglich der Eigenkapitalentnahmen in der Periode. Der Bilanzgewinn ist der von Kapitalgesellschaften ausgewiesene Erfolg unter Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
 
In der Kosten- und Leistungsrechnung wird der Gewinn je Periode (Betriebsgewinn oder kalkulatorischer Gewinn) als Differenz der Leistung (Erlöse) und des dafür aufgewandten Verbrauchs (Kosten) der Periode, der Stückgewinn aus der Differenz von Preis (Erlös) je Produktmengeneinheit und Stückkosten ermittelt. Bei der Gewinnermittlung der Kosten- und Leistungsrechnung werden gegenüber derjenigen der Geschäftsbuchführung einerseits alle nicht mit dem eigentlichen Betriebszweck zusammenhängenden (neutralen) Vorgänge eliminiert, andererseits werden zusätzlich kalkulatorische Kosten (z. B. kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital) berücksichtigt, da in der Kosten- und Leistungsrechnung die Bewertung des Faktorverbrauchs allein betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgt.
 
Der steuerpflichtige Gewinn bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Betriebseinkünfte oder Gewinneinkünfte) wird in der Regel durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelt (Einkommensteuer) und dient auch als Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags (Gewerbesteuer). Als Gewinnsteuern werden diejenigen von einem Unternehmen zu entrichtenden Steuern bezeichnet, deren Steuerbemessungsgrundlage der Periodengewinn ist beziehungsweise vom Gewinn einer Periode abhängt. Dazu gehören die Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften), die Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften u. a.) und die Gewerbeertragsteuer, im Gegensatz zu den gewinnunabhängigen Unternehmenssteuern (v. a. die am Vermögensbestand anknüpfenden Substanzsteuern wie Vermögen-, Grund- und Gewerbekapitalsteuer).
 
 
Der mithilfe von Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelte Gewinn kann an die Gesellschafter beziehungsweise Anteilseigner ausgeschüttet (Gewinnverteilung, Gewinnausschüttung) und/oder im Unternehmen einbehalten werden (Gewinnthesaurierung). Der einbehaltene und der Selbstfinanzierung eines Unternehmens dienende Gewinn unterliegt dabei der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer. Gewinnthesaurierung führt bei Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen zu einer Gutschrift auf dem Kapitalkonto, bei Kapitalgesellschaften mit festem Nominalkapital (GmbH, AG) wird der zurückbehaltene Gewinn den freien Rücklagen zugeführt. Der Gewinn kann auch mit einem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet oder als Gewinnvortrag für das nächste Jahr weitergeführt werden. Bei der AG liegt das Vorschlagsrecht für die Gewinnverwendung beim Vorstand, die endgültige Beschlussfassung bei der Hauptversammlung; gesetzliche Bestimmungen und Auflagen durch die Satzung der AG müssen dabei beachtet werden. Die Gewinnausschüttung an Gesellschafter beziehungsweise Anteilseigner ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens (Dividende).
 
In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden Gewinne als Einkommen aus Unternehmertätigkeit bezeichnet. Hierzu zählen sowohl die von privaten Haushalten aus Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (mit privater Wohnungsvermietung und Nutzung von Eigentumswohnungen) entnommenen Gewinne als auch die einbehaltenen Gewinne aller Unternehmen.
 
Aus der Sicht der Volkswirtschaftslehre ist der Unternehmergewinn kein Preis für einen besonderen Produktionsfaktor, sondern eine Restgröße, die sich ergibt, wenn von den Erlösen zunächst die Kosten für fremde Produktionsfaktoren (einschließlich Abschreibungen) abgezogen werden. Von dem dadurch entstehenden Unternehmereinkommen gelangt man zum Unternehmergewinn, wenn man die Kosten für eigene Produktionsfaktoren berücksichtigt. Das ist neben kalkulatorischer Pacht und kalkulatorischem Zins auch der kalkulatorische Unternehmerlohn (Entgelt für die geleistete Arbeit des Unternehmers einschließlich Risikoprämie). In der klassischen Nationalökonomie wurden Unternehmergewinn und kalkulatorischer Unternehmerlohn zu Profit im engeren Sinn zusammengefasst; Profit im weiteren Sinn bezeichnet den Kapitalertrag als Verzinsung des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals (Kapitalgewinn).
 
Ohne die Aussicht auf Gewinn wird in einer Marktwirtschaft kein Unternehmen gegründet. Bestehende Unternehmen werden durch fortlaufende Verluste in der Existenz gefährdet und spätestens dann aufgelöst, wenn keine Aussicht auf spätere Gewinnphasen besteht. Gewinne übernehmen in Marktwirtschaften wichtige Steuerungs- und Anreizfunktionen. Hohe Gewinne veranlassen z. B. potenzielle Anbieter, neu in den Markt einzutreten (Imitationswirkung), und bisherige Anbieter, die Produktion auszudehnen (Kapazitätswirkung) und verbesserte Verfahren anzuwenden (Innovationswirkung). Hohe Gewinne können u. a. durch eine Erhöhung der Nachfrage entstehen, der sich das Angebot kurzfristig noch nicht anpassen konnte, oder aufgrund von Pionierleistungen. Besonders bedeutsam ist der Pioniergewinn oder Vorsprungsgewinn, der bei erfolgreichen Innovationen aus Erlössteigerungen und Kostensenkungen resultiert. Der marktwirtschaftliche Wettbewerb bringt Unternehmen dazu, ständig Innovationen anzustreben, die sich durch den Pioniergewinn als erfolgreich bestätigen. Der Gewinn des Erstanwenders einer Neuerung wird nach und nach »wegkonkurriert«, sobald sich die Innovation in der Volkswirtschaft durch Nachahmer ausbreiten kann.
 
Im dynamischen Wettbewerbsprozess fallen auch Marktlagengewinne bei vorübergehenden Ungleichgewichten am Markt an (z. B. bei vorübergehendem Nachfrageüberhang). Volkswirtschaftlich unerwünschte Marktlagengewinne sind die Windfall-Profits. Bedenklich und umstritten sind Gewinne, die als »funktionslose Einkommen« aufgrund von absoluten Kostenvorteilen (z. B. Zugang zu besseren Rohstoffquellen, günstige Standorte) oder aufgrund von Wettbewerbsbeschränkungen (z. B. oligopolistische oder monopolartige Marktstrukturen durch Kartelle, Fusionen oder Verhaltensabstimmungen der Anbieter) entstehen und meist auch von Dauer sind.
 
Dem Nutzen des Haushalts vergleichbar, stellt der Gewinn eine globale oberste Zielgröße eines Unternehmens dar. Gewinn beflügelt nicht nur den Unternehmensgeist zu Marktleistungen, er tangiert alle an der Wertschöpfung eines Unternehmens interessierten Gruppen. Das Vorhandensein von Gewinn ermöglicht erst Überlegungen zur Gewinn- und Einkommensverteilung oder zur Gewinnverwendung, v. a. für Investitionen und weiteres Unternehmenswachstum und sichert Existenz und wirtschaftliche Zukunft eines Unternehmens. Wirtschaftswachstum, Einkommens- und Wohlfahrtssteigerung sowie Vermehrung von Arbeitsplätzen sind in einer Volkswirtschaft mit Unternehmensgewinnen verknüpft, wobei besonders die hinreichende Gewinnhöhe wirtschafts- und gesellschaftspolitisch umstritten ist.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Einkommensverteilung · Investition · Lohn · Mehrwert · Preis · Unternehmensbesteuerung · Wettbewerb

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Ge|wịnn, der; -[e]s, -e [mhd. gewin, ahd. giwin = Erlangtes, Vorteil, zu ↑gewinnen]: 1. materieller Nutzen, Ertrag [eines Unternehmens]; Überschuss über den Kostenaufwand: ein beachtlicher, bescheidener G.; einen G. von fünf Prozent erzielen; aus etw. G. schlagen, ziehen; -e abschöpfen; etw. bringt G. ein; So wurden soziale Risiken betrieblich externalisiert. Das Angebot konnte sich auf die G. bringende Nachfrage konzentrieren (Woche 2. 1. 98, 16); etw. mit G. verkaufen; Seit Januar wirtschaften wir mit G. (Bieler, Mädchenkrieg 314). 2. a) Geld od. Sachwert, der als Preis bei einem Spiel o. Ä. gewonnen werden kann: die -e einer Tombola; -e ausschütten, auszahlen; seinen G. bei der Lottostelle abholen; b) Los, das gewinnt: jedes dritte Los ist ein G. 3. <o. Pl.> praktischer Nutzen od. innere Bereicherung, die aus einer Tätigkeit od. dem Gebrauch von etw. kommt: einen G. von etw. haben; ein Buch mit [großem] G. lesen. 4. <o. Pl.> das Gewinnen (1, 2 a): jetzt aber sollen sie (= Atomwaffen) ... dem G. eines Krieges dienen (Alt, Frieden 52); „Ich spiel' nicht mehr!“, wiederholte Brenten tonlos. „Du bist im G. (du gewinnst jetzt), du musst! ...“, schrie Papke (Bredel, Väter 383).

Universal-Lexikon. 2012.

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